ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Betriebsgesellschaft Schloss Erbach

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie mit uns einen Vertrag abschließen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen und uns, der Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH, Marktplatz 7, 64711 Erbach im Odenwald, zustande kommenden Vertrages.


Geltungsbereich

Die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH erbringt Eigenleistungen und vermittelt Fremdleistungen.

Eigenleistungen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Leistungen, die die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH ausweislich unserer Veranstaltungsprospekte und unserer Homepage selbst als Veranstalter durchführt (z. B. Schlossführungen, Vorträge, etc.).

Vermittelte Fremdleistungen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Leistungen, die von einem Dritten erbracht (z.B. Gästeführungen) oder von einem Dritten als Veranstalter durchgeführt (z.B. Konzerte, Theater, etc.) werden.

Die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH ist vom Eigentümer der Schlossanlage Erbach als einzige Organisation zugelassen, welche im und am Schloss Erbach Führungen und vergleichbare Leistungen erbringen darf. Drittanbieter benötigen eine separate Zustimmung des Eigentümers.


Eigenleistungen

a) Öffentliche (regelmäßige) Schlossführungen und sonstige Eigenveranstaltungen
Öffentliche (regelmäßige) Schlossführungen sind Führungen, deren Termine (Veranstaltungsdatum)  die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH in ihrem Jahresprogramm sowie auf ihrer Homepage öffentlich macht.

Sonstige Eigenveranstaltungen sind  – mit Ausnahme der individuellen Führungen und der öffentlichen Führungen – alle Veranstaltungen, die die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH als Veranstalter durchführt (z.B. Themenführungen, Konzerte, Schlosshoffeste o.ä.)


Gruppengröße
Die maximale Teilnehmerzahl bei den öffentlichen Schlossführungen beträgt 25 Personen. Die Mindest-Teilnehmerzahl und die maximale Teilnehmerzahl bei sonstigen Eigenveranstaltungen sind unterschiedlich und den jeweiligen  Veranstaltungshinweisen zu entnehmen.

Ist die maximale Teilnehmerzahl erreicht, ist die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH nicht verpflichtet, darüber hinaus weitere Teilnehmer zuzulassen, kann aber im Einzelfall nach ihrem freien Ermessen davon Ausnahmen machen.


Verspätungen
Erscheint der Gast nicht rechtzeitig zu Beginn der Führung/Veranstaltung, entscheidet das Servicepersonal über dessen Teilnahme an der Führung/Veranstaltung. Der Gast hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.


Zahlung
Die Eintrittskarten für die Führungen/Veranstaltungen sind an der Kasse im Museumsladen erhältlich und in bar oder durch ec-Zahlung (ab 10 Euro) vor der Führung/Veranstaltung zu zahlen.


b) Individuelle Führungen

Individuelle Führungen und Veranstaltungen sind Leistungen, die die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH auf besondere Anfrage des Kunden für diesen im Einzelfall erbringt.


Buchungsbestätigung
Die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH bestätigt die Buchung des Kunden schriftlich (Brief, Fax oder email). Erst durch Unterschrift und Zurücksenden der Buchungsbestätigung  oder durch schriftliche Bestätigung per email oder Fax des Kunden wird die Buchung verbindlich.


Zahlung
Die Zahlung der individuellen Führungen erfolgt vor der Führung/Veranstaltung  bar an der Kasse (in einer Summe), durch ec-Zahlung (ab 10 Euro)  oder gegen Rechnung.


Gruppengröße
Die maximale Teilnehmerzahl der individuellen Schlossführungen beträgt 25 Personen. Die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH behält sich vor, Gruppen mit mehr als 25 Personen zu teilen und die Führung in zwei oder mehr Gruppen durchzuführen.

Die Kunden werden gebeten, bei einer Änderung der bestätigten Personenanzahl die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH davon bis mindestens 24  Stunden vor Führungsbeginn in Kenntnis zu setzen, damit eine entsprechende Stornierung oder Beauftragung an das Führungspersonal erfolgen kann. Erfolgt eine solche Information nicht rechtzeitig, behält sich die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach vor, für eine nicht benötigte Führung ein Ausfallhonorar in Höhe von 15 Euro zu berechnen.


Verspätungen
Trifft der Kunde nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Treffpunkt ein, wartet der/die Schlossführer/in max. eine halbe Stunde. Danach besteht kein Anspruch auf Führung mehr.

Wünscht der Kunde nach diesem Zeitpunkt eine Führung, kann das Servicepersonal in Absprache mit dem/der Gästeführer/in ein zeitlich und preislich angepasstes Führungsangebot unterbreiten.

Die Wartezeit des/der Gästeführers/in wird der Gruppe mit 10 Euro je angefangene halbe Stunde in Rechnung gestellt.

Nichterscheinen der Gruppe gilt als Storno.


Stornogebühren
Der Kunde kann eine individuelle Führung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Führung kostenfrei stornieren.

Erklärt der Kunde die Stornierung der individuellen Führung später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Führungsbeginn, stellt die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH eine Stornogebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung.

Erfolgt die Absage am Führungstag oder erscheint der Buchende nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Führungstermin, werden 100% der Gesamtkosten in Rechnung gestellt.


Haftung bei Eigenleistungen
Die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die ein Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung erleidet. Der Haftungsausschluss gilt nicht für auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhender Schäden an der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung von Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertraut und vertrauen darf, sog. Kardinalpflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung  der Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


Vermittlung von Fremdleistungen

Der durch die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH vermittelte, auf die Erbringung der vermittelten Leistung gerichteter Vertrag (vermittelter Vertrag) kommt jeweils unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter bzw. Anbieter zustande. Für den vermittelten Vertrag gelten – soweit vorhanden – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters, auf deren Geltung der Kunde bei Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen wird und die dem Kunden mit der Bestätigung der Buchung ausgehändigt oder auf andere Weise verfügbar gemacht wird. Verantwortlicher Vertragspartner des Kunden für die vermittelte Fremdleistung ist ausschließlich der jeweilige Dritte. Wir weisen darauf hin, dass die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH für Rechtsbeziehungen, die sich aus den vermittelten Verträgen ergeben, nicht verantwortlich ist. Etwaige Ansprüche und sonstige Rechte des Kunden aus dem vermittelten Vertrag hat dieser ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Dritten geltend zu machen.


Vermittlung und Zahlung
Die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH bestätigt dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter bzw. Anbieter die Vermittlung der gewünschten Leistung unter gleichzeitiger Übermittlung der Kontaktdaten beider Vertragspartner.

Die Zahlung der beauftragten Leistung erfolgt an den jeweiligen Veranstalter bzw. Anbieter. Soweit die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH dem Kunden vermittelte Leistungen in Rechnung stellt und/oder diesbezüglich Zahlungen annimmt, erfolgt dies ausschließlich im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters.


Haftung
Die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH haftet ausschließlich für Schäden, die dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag entstehen.

Die einzelnen Angaben zu den zu vermittelnden Leistungen beruhen auf den Angaben des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters und stellen keine Zusicherung seitens der Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGbmH dar. Soweit die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH Angaben zu den zu vermittelnden Leistungen an den Kunden weitergibt oder sonstige Hinweise und Auskünfte erteilt, haftet sie nur für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe des Hinweises oder der Auskunft an den Kunden. Die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH haftet nicht für die Richtigkeit der weitergegebenen Angaben und der erteilten Hinweise oder der erteilten Auskunft, es sei denn, es ist ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen worden.

Die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung (insbesondere nicht für Inhalt, Durchführung, Ablauf und Qualität) der vermittelten Leistung. Sofern und soweit dem Kunden Ansprüche aus dem vermittelten Vertrag zustehen, hat er diese ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Veranstalter bzw. Anbieter als seinem alleinigen Vertragspartner des vermittelten Vertrages geltend  zu machen.


Angaben zu allen drei Leistungsarten

Führungszeiten, Preise und Gebühren
Die Gräflichen Sammlungen Schloss Erbach können nur im Rahmen von Führungen besichtigt werden.

Die Führungszeiten und die Eintrittspreise werden von der Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH öffentlich gemacht bzw. dem Kunden  bestätigt.

Bei Gruppen bis 15 Personen (individuelle Führungen) gilt das entsprechende Mindest-Entgelt.

Soweit in den einzelnen Leistungsbereichen gesetzliche Umsatzsteuer anfällt, wird diese entsprechend ausgewiesen.


Aufbewahrung von Eintrittskarten
Der Kunde hat die Eintrittskarte bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren. Auf Verlangen der Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH oder des jeweiligen Veranstalters ist diese jederzeit vorzuzeigen.


Einverständniserklärung des Kunden mit der Veröffentlichung von Bildaufnahmen
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH Bildaufnahmen der Veranstaltung, die den Kunden als Teilnehmer der Veranstaltung zeigt, zu Informations-, Dokumentations- und Werbezwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und/oder audiovisuellen Medien veröffentlicht. Die Einverständniserklärung des Kunden erfolgt vergütungsfrei sowie zeitlich und räumlich unbegrenzt.

Die Einverständniserklärung erfolgt automatisch durch die Teilnahme des Kunden an der Veranstaltung.


Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. eines diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbeziehenden Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wir durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.


Gerichtsstand / Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Michelstadt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.


Stand: März 2015

KONTAKT

Betriebsgesellschaft 
Schloss Erbach gGmbH

Schlosshof (Alter Bau)
Marktplatz 7
64711 Erbach im Odenwald

Tel.: +49 (0)6062 809360
Fax: +49 (0)6062 8093615
E-Mail: info@schloss-erbach.de